Google-Richtlinie für Drittanbieter

Diese Richtlinie gilt für Drittanbieter, die Google-Werbung im Auftrag ihrer Kunden kaufen oder verwalten.

Nachvollziehbarkeit ist ein Grundprinzip der Google-Werbung. Wir möchten sicherstellen, dass Werbetreibende – ob sie nun direkt mit Google zusammenarbeiten oder nicht – wissen, welche Vorteile ihnen Google-Werbung bietet und was sie von Drittpartnern erwarten können.

Unsere Richtlinie für Drittanbieter deckt drei Bereiche ab:

Anforderungen an Transparenz

Damit Werbetreibende in den vollen Genuss der Vorteile von Werbung mit Google kommen, benötigen sie entsprechende Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Unsere Drittpartner müssen daher Informationen transparent darstellen, die diese Entscheidungen beeinflussen. Drittanbieter müssen nicht nur die unten genannten Anforderungen erfüllen, sondern auch geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihren Kunden auf Anfrage andere relevante Informationen zur Verfügung stellen zu können.

Google-Werbekosten und Leistung

Falls in den anwendbaren Nutzungsbedingungen ein monatlicher Leistungsbericht für Kunden vorgesehen ist, muss dieser Bericht Daten zu Kosten, Klicks und Impressionen des Google-Werbekontos enthalten. Wenn Sie Kunden über Google-Werbekosten informieren, müssen Sie den genauen von Google berechneten Betrag angeben, und zwar ohne die von Ihnen erhobenen Gebühren.

Wenn Sie andere Berichte zu Kosten oder Leistungen über die oben beschriebene Mindestanforderung hinaus zur Verfügung stellen, müssen auch diese Berichte spezifisch für Google-Werbeprodukte gelten. Wenn Sie beispielsweise Ihren Kunden Berichte zu täglichen Kosten und zur täglichen Leistung auf Keyword-Ebene für sämtliche Werbenetzwerke zur Verfügung stellen, müssen Sie auch Berichte zu den täglichen Kosten und der täglichen Leistung speziell für AdWords-Keywords zur Verfügung stellen.

Geben Sie Ihre Berichte zu Google-Werbekosten und Leistung so frei, dass Kunden einfach darauf zugreifen können, beispielsweise per E-Mail oder über Ihre Website. Sie erfüllen diese Anforderung an Berichte auch, wenn Sie Ihren Kunden erlauben, sich in ihren Google-Werbekonten anzumelden, um direkt auf Kosten- und Leistungsdaten zuzugreifen. So geben Sie den Kontozugriff frei.

Verwaltungsgebühren

Drittanbieter erheben meist eine Verwaltungsgebühr für die von ihnen erbrachten Dienstleistungen. Ihre Kunden, die Werbetreibenden, müssen wissen, ob ihnen solche Gebühren berechnet werden. Teilen Sie Ihre Kunden mit, wenn neben den Kosten für AdWords oder AdWords Express eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt wird. Informieren Sie neue Kunden in jedem Fall schriftlich vor dem ersten Umsatz und weisen Sie diese Gebühr auf Kundenrechnungen aus.

Bereitstellung des Offenlegungsdokuments

Für Werbetreibende mit geringem und mittlerem Budget, die möglicherweise nicht über die Ressourcen und das Fachwissen größerer Werbetreibender verfügen, ist es besonders wichtig, zu wissen, was sie von der Zusammenarbeit mit einem Drittpartner erwarten können. Drittanbieter, die in erster Linie für Kunden mit geringem bis mittlerem Budget arbeiten, müssen daher allen ihren Kunden das Offenlegungsdokument „Zusammenarbeit mit einem Drittpartner“ bereitstellen.

Falls mindestens 80 % Ihrer Kunden monatlich weniger als 1.000 $ (oder den entsprechenden Betrag in der Landeswährung) in AdWords oder AdWords Express investieren, müssen Sie dieses Offenlegungsdokument für alle Kunden bereitstellen, die bei Ihnen Werbung über AdWords oder AdWords Express kaufen. Der Link zu diesem Dokument muss auf Ihrer Website leicht zu finden sein, beispielsweise als Fußnote auf Ihrer Startseite, im Bereich für Werbetreibende auf Ihrer Website, im Dashboard für Berichte für Werbetreibende oder im Bereich der Produkte und Dienstleistungen auf Ihrer Website. Außerdem müssen Sie Neukunden und Kunden, die ihren Vertrag verlängern, informieren, dass sie über Ihre Website Zugriff auf das Offenlegungsdokument haben. Sie können den Kunden auch die Datei per E-Mail bzw. einen Ausdruck per Post senden.

AdWords- oder AdWords Express-Kundennummern

Werbetreibende müssen die Möglichkeit haben, sich bei Bedenken gegenüber einem Drittanbieter direkt an Google zu wenden. Damit Google den Fall in geeigneter Form untersuchen und den Werbetreibenden unterstützen kann, müssen Sie Ihren Kunden auf Anfrage die Kundennummern für ihre AdWords- oder AdWords Express-Konten nennen. AdWords-Kundennummer oder AdWords Express-Kundennummer ermitteln.

Unzulässige Praktiken

Falsche, irreführende oder unrealistische BehauptungenWir möchten, dass Werbetreibende fundierte Entscheidungen bezüglich der Zusammenarbeit mit Drittpartnern treffen. Sie müssen deshalb bei der Beschreibung Ihres Unternehmens, Ihrer Dienstleistungen, der mit diesen Dienstleistungen verbundenen Kosten und der Ergebnisse, die Werbetreibende erwarten können, offen und ehrlich sein. Stellen Sie daher keine falschen, irreführenden oder unrealistischen Behauptungen auf.

Beispiele:

  • Sie behaupten, dass Sie zu Google gehören.
  • Sie garantieren die beste Anzeigenplatzierung auf Google.
  • Sie behaupten, dass die Anzeigen zu jeder Zeit in der Google-Suche erscheinen.
  • Sie stellen kostenlose Google-Produkte als kostenpflichtige Produkte zur Anzeigenschaltung dar.
  • Sie machen falsche Aussagen zur Berechnung der AdWords-Kosten.
  • Sie bieten unbegrenzt viele Klicks an.

Belästigendes, beleidigendes oder unseriöses Verhalten

Die Servicequalität des Drittpartners muss mit der Qualität bei direkter Zusammenarbeit des Werbetreibenden mit Google vergleichbar sein. Greifen Sie daher bei potenziellen oder bestehenden Kunden nicht auf belästigende, beleidigende oder unseriöse Praktiken zurück.

Beispiele:

  • Sie tätigen wiederholte Kaltanrufe bei potenziellen Kunden.
  • Sie üben starken Druck auf Werbetreibende aus, damit diese einen Vertrag mit Ihrer Agentur abschließen oder verlängern.
  • Sie lassen andere in Ihrem Namen an Google-Zertifizierungsprüfungen teilnehmen.
  • Sie betreiben Phishing.
  • Sie bieten AdWords-Gutscheine gegen Bezahlung an.

Anforderungen an die Kontoeinrichtung

Ein Werbetreibender pro Konto

Für jeden Werbetreibenden, der von einem Drittanbieter betreut wird, ist ein eigenes Google AdWords-Konto erforderlich. Nur so bleibt die Integrität des AdWords-Qualitätsfaktors gewahrt. Der Kontoverlauf ist eine Hauptkomponente des AdWords-Qualitätsfaktors. Werden mehrere Werbetreibende in einem Konto zusammengefasst, kann dies zu Qualitätsfaktoren führen, die die Leistung für den einzelnen Werbetreibenden unzutreffend wiedergeben. Außerdem schalten wir für ein bestimmtes Keyword nur eine Anzeige pro Konto. Bei der Zusammenfassung von Werbetreibenden in einem Konto könnte daher die Anzeigenschaltung für diese Werbetreibenden auf unfaire Art und Weise eingeschränkt sein. Deshalb müssen Sie für jeden von Ihnen betreuten Werbetreibenden ein separates Konto einrichten.

Unsere Richtlinien

Sie müssen sich mit der Google-Richtlinie für Drittanbieter vertraut machen und diesbezüglich stets auf dem neuesten Stand bleiben. Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie gegen unsere Richtlinien verstoßen, überprüfen wir möglicherweise Ihre Praktiken und bitten Sie gegebenenfalls, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen beenden wir unter Umständen die Zusammenarbeit mit Ihnen und setzen Ihre Kunden davon in Kenntnis.

Diese Richtlinien ergänzen die bestehenden Nutzungsbedingungen und Richtlinien, die für Drittanbieter gelten. Hierzu gehören:

Maßnahmen

Nachfolgend ist beschrieben, was Sie tun können, wenn Ihre Website oder App aufgrund von Verstößen gegen die Richtlinie für Drittanbieter gesperrt wurde.

Verstöße gegen die Richtlinie für Drittanbieter

Falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre Anzeige fälschlicherweise abgelehnt wurde, können Sie mit diesem Formular eine erneute Prüfung beantragen.

Was passiert bei einem Richtlinienverstoß?

  • Einhaltung der Richtlinien überprüfen: Wir können Ihr Unternehmen jederzeit auf Einhaltung der Richtlinie für Drittanbieter überprüfen. Wenn wir entsprechende Informationen von Ihnen anfordern, sind Sie verpflichtet, schnell zu reagieren und umgehend alle Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um unsere Richtlinie einzuhalten. In manchen Fällen kontaktieren wir auch Ihre Kunden, um zu prüfen, ob Sie gemäß unseren Richtlinien handeln.
  • Benachrichtigung über Nichteinhaltung der Richtlinien: Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie gegen unsere Richtlinie für Drittanbieter verstoßen, wenden wir uns normalerweise an Sie und bitten Sie, entsprechende Korrekturmaßnahmen vorzunehmen. Sollten Sie unserer Aufforderung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht nachkommen, behalten wir uns Schritte zur Durchsetzung vor. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ergreifen wir unter Umständen unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung Maßnahmen.
  • Ausschluss aus Programmen für Drittanbieter: Ihre Teilnahme an Google-Programmen für Drittanbieter wie Google Partner oder Premium-KMU-Partner ist an die Einhaltung der Richtlinie für Drittanbieter gebunden. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, Ihre Teilnahme einzuschränken oder Sie aus dem Programm auszuschließen, wenn wir feststellen, dass Sie gegen unsere Richtlinien verstoßen, oder wenn Sie bei der Überprüfung Ihres Unternehmens auf Einhaltung der Richtlinien nicht mit uns zusammenarbeiten.
  • Deaktivierung der Domain: Unter Umständen sperren wir die Websites, auf denen Sie Ihre Dienstleistungen vermarkten, wenn Sie gegen die Richtlinie für Drittanbieter verstoßen. Sie sind dann erst wieder in der Lage, im Google-Werbenetzwerk für Ihre Website zu werben, wenn Sie das Problem behoben haben.
  • Sperrung des Werbekontos: Bei einem schwerwiegenden Richtlinienverstoß ist es möglich, dass wir Ihre Google-Werbekonten sperren. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Richtlinienverstößen werden Ihre Google-Werbekonten unter Umständen dauerhaft gesperrt. Sie können dann nicht mehr über Google werben. In manchen Fällen werden wir auch Ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen.

Verstoß gegen die Richtlinie für Drittanbieter melden

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Drittpartner gegen diese Richtlinie verstößt, informieren Sie uns bitte:
Verstoß gegen die Richtlinie für Drittanbieter melden

Charicomm hat diese Seite am am 12.4.2017 aktualisiert